Landwirtschaftliche Flächen sind nicht vermehrbar. Das Baugesetzbuch des Bundes schreibt gleich zu Beginn vor:
§ 1a Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz
(1) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die nachfolgenden Vorschriften zum Umweltschutz anzuwenden.
(2) Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.
Diese gesetzliche Vorgabe genügt eigentlich, um die landwirtschaftlichen Flächen im Vogelsang – in nächster Nähe zum Vogelschutzgebiet – zu schützen, nicht zu bebauen und damit nachhaltig zu handeln. Dieses Gebiet eignet sich nicht zur Linderung der Wohnungsnot. Die Kaltluftschneise soll auch in Zukunft für ein erträgliches Kleinklima in der Urbacher Mitte sorgen.
Wir haben uns als Fraktion geschlossen gegen die Bebauung dieses Gebietes ausgesprochen.
Näheres dazu: Link
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