Landwirtschaftliche Flächen sind nicht vermehrbar. Das Baugesetzbuch des Bundes schreibt gleich zu Beginn vor: § 1a Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz (1) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die nachfolgenden Vorschriften…
Landwirtschaftliche Flächen sind nicht vermehrbar. Das Baugesetzbuch des Bundes schreibt gleich zu Beginn vor: § 1a Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz (1) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die nachfolgenden Vorschriften…
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