Wiedervermietungsprämie!

Seit dem 1. Juli 2020 gibt es in Baden-Württemberg die Wiedervermietungsprämie für Kommunen. Das Wirtschaftsministerium gewährt Kommunen eine Prämie für Aktivitäten im Bereich der Beratung und Vermittlung, die nachweislich zur Wiedervermietung von Wohnraum geführt haben, der länger als neun Monate leer stand. Die Prämie beträgt zwei Nettomonatskaltmieten, maximal 2.000 Euro je wiedervermieteter Wohnung. Die Prämie kann von der Kommune an die Vermieterin oder den Vermieter weitergegeben werden.

Voraussetzung für die Gewährung einer Prämie ist, dass

  • der Leerstand des Wohnraums zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Förderprogramms bestand,
  • der Leerstand des Wohnraums zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens neun Monate bestand,
  • die Wiedervermietung durch kommunale Aktivitäten im Bereich der Beratung oder Vermittlung erfolgt ist,
  • das unbefristete oder für die Dauer von mindestens einem Jahr befristete neue Mietverhältnis zum Zeitpunkt der Antragstellung besteht.

Kommunen können sich zur Aktivierung des Wohnraums eines Dritten bedienen. Urbach sollte prüfen, ob das Programm geeignet ist, nicht genutzten Wohnraum nutzbar zu machen.

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