In der Sitzung des Gemeinderats am 27. April 2021 haben sich die drei Mitglieder der Fraktion GRÜNE dafür ausgesprochen, den von der Mehrheit des Gemeinderats in einer früheren Sitzung in Erwägung gezogenen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan Hegnauhof wieder aufzuheben. Die Fraktion GRÜNE hat sowohl schon beim Aufstellungsbeschluss als auch schon bei der Voranfrage für einen Wohnhausbau jeweils gegen das Ansinnen gestimmt, im Hegnauhof landwirtschaftliche Flächen für Bauvorhaben zu nutzen, die nicht der Landwirtschaft dienen. Anders ausgedrückt: Wir waren von vorne herein dafür, am Hegnauhof der Landwirtschaft den Vorrang zu lassen und der Landwirtschaft Entwicklungsperspektiven offen zu halten. Bauvorhaben im Außenbereich – und das ist der Hegnauhof – sind nach § 35 Baugesetzbuch (Bundesgesetz) möglich, wenn sie der Landwirtschaft dienen – und ob das im Einzelfall zutrifft, prüft bei entsprechenden Bauanfragen die untere Landwirtschaftsbehörde beim Landratsamt.
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