Landwirtschaftliche Flächen sind nicht vermehrbar. Das Baugesetzbuch des Bundes schreibt gleich zu Beginn vor: § 1a Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz (1) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die nachfolgenden Vorschriften…
Grüne Urbach
Zukunft lebenswert Gestalten