Vogelsang bleibt wie er ist!

In der Sitzung des Technischen Ausschusses im September 2019 ging die Abstimmung zur Kenntnisnahme einer Bauvoranfrage für ein Zweifamilienhaus auf einer landwirtschaftlichen Fläche im Vogelsang – zwischen den beiden Ästen der Straße Vogelsang – mit acht Ja-Stimmen aus allen Fraktionen und einer Nein-Stimme aus der Fraktion GRÜNE aus.

Im Dezember 2019 hat jedoch der Gemeinderat mit 9 Nein-Stimmen und 8 Ja-Stimmen gegen den Beschlussvorschlag der Gemeinde Urbach gestimmt, der vorsah, einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b Baugesetzbuch aufzustellen.

Im Januar 2022 hat sich der Technische Ausschuss auf Antrag der Grundstückseigentümer erneut mit einem Baugesuch in gleicher Sache befasst. Daraufhin erfolgte eine weitere Beratung am Februar 2022 im Gemeinderat und im Juni 2022 eine Besichtigung des Bereichs Orttobel – Vogelsang – Höhe wegen des Umfangs weiterer artenschutzrechtlicher Untersuchungen für eventuelle Wohnbebauungen.

Schließlich wurde das Vorhaben in der Gemeinderatssitzung im September 2022 mehrheitlich abgelehnt.

Die Ablehnung der Bebauung ist deshalb zu begrüßen, weil es sich beim potentiellen Grundstück nicht um ein Baugebiet (Wohngebiet) sondern um eine landwirtschaftliche Fläche im Außenbereich in nächster Nähe zu einem Vogelschutzgebiet handelt. Zudem soll das Gebiet zur Frischluftzufuhr für die Urbacher Mitte offen bleiben. Zuletzt ist die Inanspruchnahme des § 13 b Baugesetzbuch nur dann begründet, wenn es sich um eine Maßnahme zur Linderung der Wohnungsnot handelt. Das wäre aus Sicht der Fraktion GRÜNE mit der vorgesehen Bebauung nicht gegeben.

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