Trinkbrunnen – freiwillig oder gesetzlich?

Schon im Jahr 2016 hat die Fraktion GRÜNE im Zuge der Bebauung der Urbacher Mitte II einen Trinkbrunnen für die Öffentlichkeit beantragt. Der Antrag wurde abgelehnt. Zu teuer. Heute – sechs Jahre später – kommt es so, dass Trinkbrunnen gesetzlich vorgeschrieben werden. Ob die Anschaffung eines Brunnens und die Installierung heute teurer ist, oder nicht, lässt sich (noch) nicht sagen.

Sicher scheint, dass der Wandel zu einem gesundheitserhaltenden und nachhaltigen, öffentlichen Raum wichtiger wird, denn je. Den Folgen des Klimawandels, des Ukraine-Kriegs und des demographischen Wandels sollte mit Vernunft und entschlossen begegnet werden. Es braucht eine Energiewende, eine Mobilitätswende, einen klimafreundlichen öffentlichen Raum und die gesellschaftliche Solidarität. Dann ist und bleibt eine Ortsgemeinde für die BewohnerInnen und für Wirtschaftsunternehmen sowie ihre MitarbeiterInnen attraktiv.

„Die Forderung nach “Right2Water”, also einem Recht auf Wasser, war 2013 die erste erfolgreiche europäische Bürgerinitiative. Im Jahr 2020 hat das Europäische Parlament die Reform der EU-Trinkwasserrichtlinie beschlossenen. Die Mitgliedsstaaten der EU haben bis 2022 Zeit, um die neuen Regeln einzuführen.“ (Tagesschau.de)

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