Die Coronapandemie stellt die Kommunalpolitik vor die Frage, ob Sitzungen rein virtuell oder hybrid (mit anwesenden und online zugeschalteten Gremiumsmitgliedern) stattfinden können. Das Land Baden-Württemberg hat mit § 37a der Gemeindeordnung die rechtliche Grundlage dafür geschaffen. Jedoch müssen Kommunen, die die neue Sitzungsform nutzen wollen, seit 01.01.2021 diese Möglichkeit in ihren Hauptsatzungen verankern.
Wir haben die Gemeindeverwaltung darauf angesprochen. Sie hat zugesagt, dass sie das Thema für den Gemeinderat aufarbeitet, sobald es dafür Kapazitäten gibt oder sobald die Hauptsatzung generell angepasst wird. Wir sind der Meinung, dass die Änderung der Hauptsatzung rasch erfolgen kann, da der Städtetag eine mit anderen Kommunen abgestimmte Entwurfsfassung bereithält.
Selbst das Magazin für Städte und Gemeinden (Organ des Gemeindetages Baden-Württemberg) berichtet positiv von der Nutzung dieses in bestimmten Fällen wie der Pandemie nutzbaren Instruments des virtuellen Sitzungsformats.
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