Wir fragen nach. Wir sorgen für Öffentlichkeit!

Auf der Internetseite der Gemeindeverwaltung Urbach – im “Bürgerinfoportal” – werden die öffentlichen Unterlagen für Gemeinderatssitzungen jeweils vor den Sitzungen den Bürger*innen digital zur Verfügung gestellt. Bisher nicht so vor den Sitzungen des Technischen Ausschusses. Das soll sich ändern. Wir haben bei der Gemeindeverwaltung nachgefragt und gebeten, auch die Informationen für die öffentlichen Beratungen im Technischen Ausschuss den Bürger*innen digital zur Verfügung zu stellen.

Die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg regelt in § 41b:

“Die der Tagesordnung beigefügten Beratungsunterlagen für öffentliche Sitzungen sind auf der Internetseite der Gemeinde zu veröffentlichen, nachdem sie den Mitgliedern des Gemeinderats zugegangen sind. Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass hierdurch keine personenbezogenen Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unbefugt offenbart werden. Sind Maßnahmen … nicht ohne erheblichen Aufwand oder erhebliche Veränderungen der Beratungsunterlage möglich, kann im Einzelfall von der Veröffentlichung abgesehen werden.”

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

2 Kommentare

    1. Herr Nagel die Antworten auf Ihre Nachfrage am Dienstag warum die Unterlagen nicht veröffentlicht wurden, sind nicht nachvollziehbar.

      Wie genau waren sie? 1. Umstellung auf ein neues EDV-System: mhh, die Unterlagen mit Bebauungsplänen vom kommenden Dienstag 29.9.2020 waren doch auch schon veröffentlicht!?
      Wieso hat es da funktioniert?
      Und in Papierform lagen sie leider auch nicht aus, warum nicht?

      Gerade bei diesen vielen Bauanträgen, bei denen bis auf einen, zwei, immer ein GR Bauleiter/Architekt/usw. ist und wegen Befangenheit bei der Abstimmung im Zuschauerraum Platz nehmen musste?!

      :kann im Einzelfall von der Veröffentlichung abgesehen werden: war das nicht immer der Normalfall in den letzten Jahren?
      Die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg regelt in § 41b:
      War das dann nicht ein kontinuierlicher Verstoß gegen geltendes Recht?

      Ich möchte darum bitten dass gerade deshalb diese Unterlagen/Pläne noch nachveröffentlicht werden.