Blühende Gärten statt Steine oder Schotter!

Gärten sollten nach unserer Auffassung blühen, Wasser speichern, Tieren Unterschlupf und Nahrung bieten und den Menschen Freude bereiten. Leider sieht man auch in Urbach immer mehr Vorgärten, in denen Schotter oder Steine überwiegen. Der Landesnaturschutzverband schreibt dazu:

Viele Gärten sind biologisch tot
Schottergärten stehen schon lange in der Kritik von Naturschützerinnen und Naturschützern. Im Gegensatz zu echten Steingärten, die natürliche Lebensräume nachbilden und Wildpflanzen, Eidechsen, Insekten und Spinnen beherbergen, sind moderne Schottergärten in aller Regel biologisch tot. Üblicherweise wird der Boden abgetragen und mit einem halben Meter Schotter befüllt, in dem keine Pflanzen wurzeln können. Um die vermeintlich leicht zu pflegenden Gärten noch steriler zu machen, wird oftmals eine Abdeckung unter dem Schotter eingebracht und die Fläche somit quasi versiegelt. Auch vereinzelte Pflanzen wie Thuja oder Kirschlorbeer werten solche Gärten nicht auf, da heimische Tiere mit diesen nicht heimischen Pflanzen fast nichts anfangen können.”

Eine Schotterfläche – kahl und im Sommer so heiß wie eine Bratpfanne!

Gut, dass die Gemeindeverwaltung Urbach seit einiger Zeit in neue Bebauungspläne einen Hinweis zum Gebot der Begrünung von Flächen hineinschreibt. Wortlaut der Landesbauordnung:
Die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden.

Wie Gärten gestaltet werden können, dazu beraten Gärtnereien oder helfen Gartenbücher. Auch gärtnernde Nachbarn kann man um Rat fragen, wie man seinen Garten sinnvoll bepflanzt. Heimische Arten bei Sträuchern, passende Obstbäume, und Nistkästen für Vögel bereichern unsere Gärten und die Umgebung.

Wie ein blühender Gärten sogar an einer Kreisstraße in Urbach aussehen kann, zeigt folgendes Bild:

Ein vorbildlicher Vorgarten!

Artikel kommentieren

Schreibe einen Kommentar zu Schöbinger Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

9 Kommentare

  1. Die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Die Frage lautet, was sind denn nun ANDRER ZULÄSSIGE VERWENDUNGEN= wie weit wird diese Beschreibung gedehnt? Soweit dass dann doch alles wieder möglich ist? Versteinerte Gärten=versteinerte Herzen? Platz für blühende Blume und Gemüse ist auf dem kleinsten Balkon, im Blumentopf.

  2. Wie kann es dann sein, dass es gerade vorallem in “alten” Baugebieten (neue Eigentümer) ein extremer Wandel, hin zu (Komplett)Versiegelungen rund ums Haus, Versteinerten Gärten, Überbauungen der Grundstücke, Missachtungen der Bauverbotszonen und Baufenster, Fällungen innerhalb der Schonzeit von Bäumen und Sträuchern, und div. anderen Verstößen kommt? Was unternimmt hier die Gemeindeverwaltung? was um die Artenvielfalt zu erhalten, zu vermehren, die Erwärmung zu stoppen? Wasser zu sparen? Eine Möglichkeit wäre die Urbacher Mitte 2 mit einheimischen Sträuchern aufzuwerten. Mehr Nistmöglichkeiten zu schaffen, natürlich und mit Nistkästen, Vögel sind Insektenvertilger(sogenannte Schädlinge=jedoch Leibspeiße) wie auch Wespen und Hornissen. Ein Paradies für Wildbienen anzulegen=Blühwiesen, einen kleinen Bauerngarten, der gleichzeitig ein Naschgarten wird. Mit wenig Aufwand erreicht man schon viel. Es reicht nicht ins Allgäu zu fahren weil es da so viel Natur gibt und so schön ist. Vor Ort es sich schön zu machen ist die Lösung=Urlaub, jeden Tag, zu Hause.

  3. Thema: Die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden.

    Wie verhält es sich denn wenn nun immer mehr Swimmingpools in die Gärten gebaut werden? Hier werden ja dann gar keine Grünflächen, also Gärten mehr existieren. Das passt ja überhaupt nicht zu dem gerade in aller Munde präsenten Thema=ARTENSCHUTZ. Auch nimmt man den Tieren ihren Lebensraum. Schon jetzt können Igel sich kaum noch ernähren, da sie ihr Revier nicht ausdehnen können um genug Nahrung zu finden, und unterernährt in den Winter müssen und somit früher wieder aufwachen, da die Gärten=oder was man dazu sagen soll?, Steinwüsten?, Pflastergärten? hermetisch abgeriegelt, oder einfach nur TOD, sind.
    Wo haben da Bäume Platz?

    Wo bleibt hier der Klimaschutz?

    Auszug Homepage: -Am 4. April 2017 beschloss der technische Ausschuss einen Förderantrag für die Einstiegsberatung kommunaler Klimaschutz beim Projektträger Jülich über die Energieagentur Rems-Murr-Kreis zu stellen. Die Förderung wurde bewilligt. Am 27. September 2018 fand die Auftaktveranstaltung „Kommunaler Klimaschutz Urbach“ mit Beteiligung je einer Vertreterin bzw. eines Vertreters der Fraktionen statt.
    -Seit 2015 bemüht sich die Grüne Fraktion um eine Verbesserung des Klimaschutzes in Urbach.

    Heißt es in Zeugnissen nicht: er hat sich stets bemüht………….=Note

    1. Swimmingpool-Pools sind wie Sandkästen oder Schaukeln in Gärtner erlaubt, unterliegen aber je nach Größe und Ausführung dem Baurecht.

  4. https://guq.lubw.baden-wuerttemberg.de/
    Laut LUBW:

    Juli 2020
    Unterdurchschnittliche Grundwasserverhältnisse
    in Baden-Württemberg

    Prognose für August 2020:
    weiter rückläufig

    in vielen Gegenden und Bundesländern ist Wassersparen angesagt. Und bei uns geht man so verschwenderisch mit kostbarstem Gut=Trinkwasser um. Füllt ungeniert seine Pools. In Kalifornien dürfen diese nicht mehr gefüllt werden. Und wir sind hier wieder einmal hintendrein. Anstatt mal Vorreiter. Die Zahl der privaten Schwimmbäder ist stark angestiegen in Urbach. Es ist unverständlich dass hier nicht reagiert wird von Seiten der Verwaltung und des Gemeinderates und Einhalt geboten wird.

    1. Verbot von Wasserentnahme wäre eine schwierige Entscheidung in Zeiten von Corona. Die Kinder, Schüler*innnen, Familien und Erziehende haben sich mit ihren kleinen Pools – wegen der zum größten Teil geringen Größe (bau)genehmigungsfrei – eine kleine Erholung im privaten (Corona-geschützten) Bereich geschaffen. Natürlich ist der Kritikpunkt: Wasserverbrauch. Aber in diesem Jahr gibt es viele Ausnahmesituationen. Diese gehört dazu.

      1. “Geringe Größe” ist da wohl nicht zutreffend, es handelt sich hierbei nicht um kleine Planschbecken, die “Es Schon Immer” gibt, und immer ausreichend waren, sondern um zig 1000l fassende Pools.
        Und Schwimmbecken die in den vergangen Monaten bei mehreren Bauanfragen zu Neubauten eingeplant werden. Die über den Gemeinderat gingen, und genehmigt wurden.
        Die Pools in den Gärten werden gechlort usw. Wie wird dieses Wasser umweltfreundlich entsorgt?
        Wie ist hier die Aussage zu Gewässerschutz, Oberflächenwasser, Niederschlagswasser und wie werden hierzu die Kosten berechnet? Darf dieses Wasser einfach in den Garten laufen? Auf die Straße usw.? Wie ist hier die Aussage zu der bestehenden Verkehrssicherungspflicht, wer kontrolliert sie?

        Aussnahmesituationen bestehen immer, jedes Jahr, und es werden Verstöße der letzten Jahre immer unter diesem Deckmantel begangen.