Kommunales Haushaltsrecht! – NEU!

Ab 2020 müssen alle Kommunen in Baden-Württemberg die kaufmännische doppelte Buchführung anwenden. Dass das kommunale Haushaltsrecht kein Buch mit sieben Siegeln ist, haben die Klausur des Gemeinderats am Oktober 2019 und das Seminar der GAR im Januar 2020 gezeigt. Wir haben die Systematik und die Steuerungsmöglichkeiten des neuen kommunalen Haushaltes betrachtet. Entscheidend wird sein, wie die Gemeinderätinnen, Gemeinderäte, Fraktionen und der Gemeinderat durch entsprechende Beschlüsse die Möglichkeiten der Steuerung der Verwaltung wahrnehmen.

Die GAR ist die Landesvereinigung “Grüne und Alternative in den Räten von Baden-Württemberg“ und hat ihren Sitz in Stuttgart. Die GAR repräsentiert und koordiniert die Kommunalpolitik der Partei Bündnis 90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg, ihrer und der ihr nahestehenden Fraktionen, Ratsgruppen und Einzelmandatsträger*innen in Baden-Württemberg. Sie ist beteiligt an der Entwicklung kommunalpolitischer Grundsätze der Partei.

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