Der Landtag hat am 30. Januar das „Gesetz zur Änderung des Straßengesetzes für Baden-Württemberg“ beschlossen. Die Ergänzungen im Straßengesetz sind am 15. Februar 2019 in Kraft getreten. Mit der Erweiterung des Straßengesetzes gestalten wir drei Bereiche neu:
1. Radschnellverbindungen bekommen Gesetzesrang: Sie können damit schneller und effizienter realisiert werden.
2. Das stationäre Carsharing bekommt Vorfahrt, das Angebot kann somit leichter ausgebaut werden.
3. Die Kommunen bekommen mehr Gestaltungshoheit bei Straßenfesten, damit wird Bürokratie abgebaut.
Zu den Radschnellwegen: Mit der Änderung des Straßengesetzes erhalten in Baden- Württemberg die Radschnellverbindungen Gesetzesrang. Sie werden damit gleichwertig zu den üblichen Straßen. Endlich sind Radschnellwege nicht mehr nur Wege zweiter Klasse. Sie können nun schneller und effizienter aus einer Hand gebaut werden. Sie werden auf Strecken auch über 5 km Länge für viele Pendler*innen eine Alternative zum Auto sein.
Zum Carsharing: Auch beim Carsharing betreten wir historisches Neuland. Nach Bayern hat Baden-Württemberg als zweites Bundesland die gesetzlichen Voraussetzungen da- für geschaffen, dass Gemeinden auf klassifizierten Straßen explizite Flächen für das stationsbasierte Carsharing ausweisen können. Bisher durften solche Stellplätze nur auf privaten Flächen wie z. B. dem Parkplatz der Gemeinde am Rathaus ausgewiesen wer- den. Zukünftig geht dies auch an und auf klassifizierten Straßen, also z. B. der Landes- straße am Bahnhof. Mit dieser Änderung erleichtern wir es den Kommunen, ein zusätzli- ches Angebot zu schaffen. Damit diese Gesetzesänderung in den Kommunen vor Ort Wirkung zeigt, müssen nun die Kommunen aktiv werden. Einen Musterantrag, um hier einen wichtigen Anstoß zu liefern, findet Ihr weiter unten.
Zur Gestaltungshoheit bei Straßenfesten: Hier geben wir den Gemeinden im Land ein Stück Gestaltungshoheit zurück. Bisher mussten die Kommunen, die keine eigene Stra- ßenverkehrsbehörde haben, wegen jeder einfachen temporären Straßensperrung einen Antrag beim Landratsamt stellen. Dies betraf ca. 900 Kommunen. Diese Regelung fällt nun weg. Sei es für die Kerwe, den Weihnachtsmarkt oder ein Straßenfest – die Ge- meinden dürfen die Beschilderung selbst vornehmen. Das nützt den Verwaltungen und Bürokratie wird abgebaut.
Link zum Gesetz zur Änderung des Straßengesetzes – Drucksache 16/5279
https://www.landtag- bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/5000/16_5610_D.pdf
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